Der Genehmigungsablauf unseres Regionalplans
Der von der Geschäftsstelle erarbeitete Genehmigungsentwurf des Regionalplan wird von der Verbandsversammlung beschlossen und muss dann den obersten Landesplanungsbehörden der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg zur Verbindlichkeitserklärung vorgelegt werden. Die oberste Landesplanungbehörde von Baden-Württemberg entscheidet dabei nach Beratung mit der Landesregierung, die oberste bayerische Landesplanungsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit den übrigen Staatsministerien. Einzelne Zielsetzungen können von der Verbindlichkeitserklärung ausgenommen werden, soweit Änderungen der ihnen zugrunde liegenden Sachlage oder Erkenntnisse vor der nächsten Fortschreibung des Regionalplans zu erwarten sind.
Datum der Verbindlichkeitserklärung
Die obersten Landesplanungsbehörden veröffentlichen die Verbindlichkeitserklärung im Bayer. Staatsanzeiger bzw. im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Der Regionalplan wird am Tage nach der letzten Bekanntmachung verbindlich.
Letzte Änderung: 06.06.2008
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