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Öffentliche Auslegung der 4. Teilfortschreibung des Regionalplans "Nutzung der Windkraft"

(19.12.2009)

Nachdem die 4. Teilfortschreibung des Regionalplans "Nutzung der Windkraft" durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 18. November 2009 sowie durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie am 24. November 2009 verbindlich erklärt, und in den Staatsanzeigern von Bayern und Baden-Württemberg jeweils am 18. Dezember 2009 bekannt gemacht wurde, ist sie am 19. Dezember 2009 in Kraft getreten und wird nun öffentlich ausgelegt.